Die am 1. Januar 2025 in Kraft tretende Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) bringt eine lang erwartete Änderung mit sich: die Möglichkeit zur jährlichen MWST-Abrechnung. Für viele kleinere Unternehmen in der Schweiz, insbesondere solche mit einem Jahresumsatz bis CHF 5,005 Mio., kann dies eine wesentliche administrative Erleichterung darstellen. Doch wie genau funktioniert die jährliche MWST-Abrechnung, und welche Unternehmen können davon profitieren? Dieser umfassende Leitfaden beantwortet alle Ihre Fragen.
Einführung und Vorteile der jährlichen MWST-Abrechnung
Seit langem fordern KMUs und Steuerexperten eine vereinfachte Mehrwertsteuerabrechnung in der Schweiz. Durch die Teilrevision des MWSTG wird dies nun Realität. Ab 2025 können steuerpflichtige Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu CHF 5,005 Mio. die MWST jährlich abrechnen. Ein wesentlicher Vorteil dieser neuen Regelung liegt darin, dass die Unternehmen lediglich eine Steuererklärung pro Jahr einreichen müssen. Dies ermöglicht eine Reduktion des administrativen Aufwands und bietet eine bessere Planbarkeit.
Doch die jährliche Abrechnung ist nicht für alle Unternehmen geeignet. Besonders Firmen mit einer komplexen steuerlichen Struktur oder vielen Transaktionen sollten die Auswirkungen sorgfältig abwägen, bevor sie sich für die Umstellung entscheiden.
Wer darf die jährliche Abrechnung nutzen?
Laut Art. 35 Abs. 1bis des revidierten MWSTG dürfen steuerpflichtige Unternehmen, die einen Jahresumsatz von maximal CHF 5,005 Mio. erzielen, die jährliche Abrechnung beantragen. Diese Umsatzlimite richtet sich nach der gewählten Abrechnungsart – entweder nach vereinbarten oder vereinnahmten Entgelten. Entsprechend können auch neu eingetragene steuerpflichtige Personen, deren Umsatzschätzung unter dieser Limite liegt, die jährliche Abrechnung bereits ab Beginn der Steuerpflicht nutzen.
Gemäss den Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) betrifft diese Regelung etwa 94 % der steuerpflichtigen Unternehmen in der Schweiz. Durch diese Änderung könnten daher bis zu 360’000 Unternehmen ihre Abrechnungsmodalitäten umstellen.
Der Ablauf der Umstellung zur jährlichen Abrechnung
Der Wechsel zur jährlichen MWST-Abrechnung ist mit bestimmten Anforderungen und Prozessen verbunden. Unternehmen, die die jährliche Abrechnung nutzen möchten, müssen ihren Antrag spätestens 60 Tage nach Ablauf der letzten Steuerperiode bei der ESTV einreichen. Bei neu eingetragenen Unternehmen muss dieser Antrag ebenfalls innerhalb von 60 Tagen nach Zustellung der MWST-Nummer erfolgen.
Einmal bewilligt, gilt die jährliche Abrechnungspflicht mindestens für eine gesamte Steuerperiode. Sollte ein Unternehmen im Laufe der Zeit die Umsatzgrenze überschreiten oder nicht mehr alle Abrechnungspflichten erfüllen, kann die ESTV die Genehmigung zur jährlichen Abrechnung widerrufen.
Akontozahlungen während des Jahres
Obwohl die jährliche Abrechnung nur einmal im Jahr eingereicht wird, werden im Laufe des Jahres Akontozahlungen fällig. Diese Raten basieren auf der Steuerlast der vorherigen Periode. Die Anzahl und Höhe der Akontozahlungen hängt von der gewählten Abrechnungsmethode ab:
- Effektive Methode und Pauschalsteuersatzmethode: Hier werden drei Ratenzahlungen erwartet.
- Saldosteuersatzmethode: Unternehmen leisten nur eine Rate während des Jahres, gefolgt von einer Schlusszahlung nach Einreichung der Abrechnung.
Unternehmen haben auch die Möglichkeit, eine Anpassung der Akontozahlungen vorzunehmen, wenn diese zu hoch oder zu niedrig erscheinen. Dies ist besonders relevant für neu steuerpflichtige Personen, deren Raten auf Schätzungen basieren.
Voraussetzungen und Hürden bei der jährlichen MWST-Abrechnung
Neben der Umsatzlimite müssen Unternehmen auch sicherstellen, dass sie in den letzten drei Steuerperioden ihre Abrechnungspflichten erfüllt haben. Diese Prüfung durch die ESTV dient als zusätzliche Sicherstellung, dass nur Unternehmen mit einem stabilen administrativen Ablauf die jährliche Abrechnung nutzen können. Bei Nichteinhaltung der Abrechnungs- und Zahlungspflichten behält sich die ESTV das Recht vor, eine Genehmigung zu verweigern oder zu widerrufen.
Ausstieg aus der jährlichen Abrechnung
Unternehmen, die sich gegen die jährliche Abrechnung entscheiden oder zu einer vierteljährlichen, halbjährlichen oder monatlichen Abrechnung zurückkehren möchten, müssen dies spätestens 60 Tage nach Beginn der neuen Steuerperiode melden. Wird die Umsatzgrenze von CHF 5,005 Mio. überschritten oder werden Abrechnungspflichten nicht eingehalten, entzieht die ESTV dem Unternehmen die Genehmigung zur jährlichen Abrechnung.
Vor- und Nachteile der jährlichen Abrechnung für KMU und Grossunternehmen
Für kleine Unternehmen, die überwiegend einfache, steuerbare Leistungen erbringen, stellt die jährliche Abrechnung eine klare Entlastung dar. Die administrativen Arbeiten können zusammen mit dem Jahresabschluss erledigt werden, was Zeit und Kosten spart.
Für Unternehmen, die regelmässig viele und komplexe Transaktionen durchführen, kann die jährliche Abrechnung jedoch gewisse Risiken bergen. Durch die gebündelte Arbeitslast am Jahresende kann es schwieriger sein, Fehler oder Unregelmässigkeiten rechtzeitig zu erkennen und zu korrigieren.
Fazit zur jährlichen MWST-Abrechnung ab 2025
Die Einführung der jährlichen MWST-Abrechnung ab 2025 bietet Schweizer Unternehmen die Möglichkeit, den administrativen Aufwand deutlich zu reduzieren. Dennoch sollte die Entscheidung zur Nutzung gut überdacht werden, da sie sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich bringt. Für viele kleinere Unternehmen wird sich diese Regelung als ein effizientes Werkzeug erweisen. Gleichzeitig sollten sich grosse und komplex strukturierte Unternehmen überlegen, ob eine häufigere Abrechnung nicht sinnvoller ist, um potenzielle Schwierigkeiten frühzeitig zu erkennen und zu beheben.
FAQs
Was ist die jährliche MWST-Abrechnung?
Die jährliche MWST-Abrechnung erlaubt es Unternehmen, die MWST nur einmal jährlich zu deklarieren. Dies reduziert den administrativen Aufwand.
Wer kann die jährliche MWST-Abrechnung nutzen?
Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu CHF 5,005 Mio. sind berechtigt, die jährliche MWST-Abrechnung zu beantragen.
Wie oft muss während der jährlichen Abrechnung gezahlt werden?
Während des Jahres fallen Akontozahlungen an. Deren Anzahl und Höhe richtet sich nach der gewählten Abrechnungsmethode.
Welche Frist gilt für den Antrag zur jährlichen Abrechnung?
Unternehmen müssen ihren Antrag spätestens 60 Tage nach Ablauf der letzten Steuerperiode bei der ESTV einreichen.
Was passiert, wenn die Umsatzgrenze überschritten wird?
In diesem Fall kann die ESTV die Genehmigung zur jährlichen Abrechnung widerrufen.
Wie meldet man den Wechsel zu einer anderen Abrechnungshäufigkeit?
Der Wechsel ist spätestens 60 Tage nach Beginn der neuen Steuerperiode bei der ESTV zu melden.
Die neue Regelung zur jährlichen MWST-Abrechnung bietet eine interessante Option für viele Unternehmen in der Schweiz. Für eine fundierte Entscheidung und detaillierte Beratung kontaktieren Sie die Steuerexperten bei mgroup.ch.
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