Als Unternehmer eines KMUs oder Startups wissen Sie, wie wichtig eine solide Finanzplanung und -verwaltung ist. Neben dem Tagesgeschäft gibt es jedoch auch rechtliche Anforderungen, die nicht vernachlässigt werden dürfen. Ein zentraler Punkt hierbei sind die jährlichen Versammlungen sowie die Erstellung des Jahresabschlusses. Hierbei gibt es Unterschiede zwischen einer Aktiengesellschaft (AG) und einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH).
Generalversammlung und Gesellschafterversammlung: Was Sie wissen müssen
Für Aktiengesellschaften (AG) und Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) sind jährliche Versammlungen ein Pflichttermin. Während bei der AG die Generalversammlung (GV) abgehalten wird, spricht man bei der GmbH von der Gesellschafterversammlung. Diese Versammlungen müssen bis zu einem bestimmten Datum abgehalten werden, um über den Jahresabschluss abzustimmen. Doch bevor es zur Versammlung kommt, müssen einige wesentliche Schritte unternommen werden:
- Jahresabschluss erstellen: Der Jahresabschluss ist die Grundlage für die Versammlungen. Er umfasst die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung sowie den Anhang. Dieser muss rechtzeitig fertiggestellt sein, damit die Aktionäre (AG) bzw. Gesellschafter (GmbH) über die Ergebnisse des Geschäftsjahres informiert und darüber abstimmen können.
- Fristen für die Versammlungen:
- Generalversammlung (AG): Die ordentliche Generalversammlung muss innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres stattfinden. Für die meisten Unternehmen, deren Geschäftsjahr am 31. Dezember endet, bedeutet dies, dass die GV spätestens bis zum 30. Juni des folgenden Jahres abgehalten werden muss.
- Gesellschafterversammlung (GmbH): Auch hier gilt eine ähnliche Frist. Die Gesellschafterversammlung muss ebenfalls innerhalb von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres stattfinden. Für Unternehmen mit Geschäftsjahresende am 31. Dezember bedeutet dies, dass die Versammlung spätestens bis zum 30. Juni des folgenden Jahres abgehalten werden muss.
- Steuererklärung einreichen: Der Jahresabschluss dient auch als Basis für die Steuererklärung, die ebenfalls fristgerecht eingereicht werden muss. In der Schweiz muss die Steuererklärung für das vorangegangene Jahr in der Regel bis zum 31. März des folgenden Jahres eingereicht werden. In einigen Kantonen kann es jedoch abweichende Fristen geben.
Unterschiede zwischen Generalversammlung und Gesellschafterversammlung
- Beteiligung: Bei der AG sind es die Aktionäre, die an der Generalversammlung teilnehmen und über den Jahresabschluss abstimmen. Bei der GmbH sind es die Gesellschafter, die an der Gesellschafterversammlung teilnehmen.
- Beschlussfassung: In einer AG wird häufig nach dem Prinzip „one share, one vote“ abgestimmt, während in einer GmbH die Stimmenverteilung anders geregelt sein kann und nicht zwingend an die Höhe der Einlage gebunden ist.
- Dokumentation: Die Formalitäten und die Dokumentation können sich ebenfalls unterscheiden. Bei einer AG sind die Anforderungen an die Protokollführung in der Regel strenger als bei einer GmbH.
Tipps für eine reibungslose Durchführung
- Frühzeitige Planung: Beginnen Sie rechtzeitig mit der Erstellung des Jahresabschlusses. Dies gibt Ihnen genügend Spielraum, um eventuelle Unstimmigkeiten zu klären und sicherzustellen, dass alle notwendigen Dokumente vollständig und korrekt sind.
- Externe Unterstützung nutzen: Ziehen Sie in Erwägung, einen Treuhänder oder Steuerberater zu beauftragen. Experten wie die MGroup können Ihnen helfen, alle Anforderungen zu erfüllen und Fristen einzuhalten.
- Kommunikation mit Aktionären und Gesellschaftern: Informieren Sie Ihre Aktionäre (AG) bzw. Gesellschafter (GmbH) frühzeitig über den Termin der Versammlung und stellen Sie sicher, dass sie alle relevanten Unterlagen vorab erhalten.
Warum ist dies wichtig?
Die Einhaltung dieser Fristen und Vorgaben ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern trägt auch zur finanziellen Gesundheit Ihres Unternehmens bei. Eine gut vorbereitete Versammlung und ein ordnungsgemäss erstellter Jahresabschluss schaffen Vertrauen bei Ihren Investoren und Partnern und bieten eine solide Grundlage für zukünftige Entscheidungen.
Fazit
Für KMUs und Startups ist die Einhaltung der Fristen für Generalversammlungen und Gesellschafterversammlungen unerlässlich. Mit einer sorgfältigen Planung und der Unterstützung durch Fachleute können Sie sicherstellen, dass Ihr Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen entspricht und bestens für die Zukunft gerüstet ist. Die MGroup steht Ihnen dabei gerne zur Seite – kontaktieren Sie uns noch heute, um mehr zu erfahren!