Verständnis der MWST-Satzänderung 2024

Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat kürzlich neue Anleitungen zur bevorstehenden MWST-Satzänderung im Jahr 2024 herausgebracht. Für alle steuerpflichtigen Unternehmen und Einzelpersonen in der Schweiz ist es von zentraler Bedeutung, diese Änderungen genau zu kennen und zu verstehen.

 

1. Die Mehrwertsteuersätze ändern sich ab dem 1. Januar 2024

Vom 1. Januar 2024 an gelten in der Schweiz folgende MWST-Sätze:

  • Der Normalsatz steigt von 7,7% auf 8,1%.
  • Der reduzierte Satz erhöht sich von 2,5% auf 2,6%.
  • Bei Beherbergungsleistungen klettert der spezielle Satz von 3,7% auf 3,8%.

 

2. So deklarieren Sie die MWST beim Übergang 2023/2024

Unternehmen, die die effektive Methode oder die Saldo- bzw. Pauschalsteuersatzmethode zur MWST-Abrechnung nutzen, müssen bei der Deklaration bestimmte Anforderungen beachten.

Effektive Methode:

Die bisherigen Steuersätze gelten für alle Leistungen, die Unternehmen bis zum 31. Dezember 2023 erbringen. Für nach dem 1. Januar 2024 erbrachte Leistungen gelten die neuen Sätze.

Saldo- bzw. Pauschalsteuersatzmethode:

Leistungen, die Unternehmen bis Ende 2023 erbringen, rechnen sie zum bisher bewilligten oder geltenden Saldosteuersatz bzw. Pauschalsteuersatz ab. Für Leistungen, die ab 2024 erbracht werden, gelten die neuen Sätze.

 

3. Das müssen Sie bei der Abrechnung beachten

Unternehmen sollten die ESTV schriftlich über Umsätze aus Leistungen informieren, die sie vor dem 1. Januar 2018 erbracht haben.

 

4. Hilfreiche Praxisbeispiele

Die ESTV stellt in ihren Dokumenten einige praktische Beispiele zur Verfügung. Diese Beispiele zeigen deutlich, dass der Zeitpunkt oder Zeitraum der Leistungserbringung entscheidend ist.

 

Fazit

Diese Änderungen markieren einen weiteren Schritt in der Evolution des schweizerischen Steuersystems. Unternehmen sollten sich rechtzeitig informieren und ihre MWST-Abrechnungen entsprechend anpassen.

Zusätzliche, detaillierte Informationen finden Interessierte in der MWST-Info 19 „Steuersatzerhöhung per 1. Januar 2024“ der ESTV.

Stellen Sie sicher, dass Sie stets auf dem Laufenden bleiben und Ihre Geschäftsprozesse an die neuen steuerlichen Anforderungen anpassen.

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