Elektronische MWST-Abrechnung ab 2025: Ein weiterer Schritt in die digitale Zukunft

Die Digitalisierung schreitet in der Schweiz unaufhaltsam voran, und nun hat auch die Mehrwertsteuer (MWST) einen wichtigen Schritt in Richtung vollständige Elektronisierung gemacht. Ab dem 1. Januar 2025 wird es für alle mehrwertsteuerpflichtigen Personen in der Schweiz Pflicht sein, ihre MWST-Abrechnung online über das ePortal der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) einzureichen. Dies bedeutet das endgültige Aus für die bisher möglichen physischen Abrechnungsformulare, die per Post eingereicht werden konnten.

Die Entwicklung der MWST-Abrechnung in der Schweiz

Bereits seit rund vier Jahren besteht in der Schweiz die Möglichkeit, die MWST-Abrechnung elektronisch einzureichen. Dies wurde zunächst über das persönliche Login-Portal MyESTV ermöglicht, später folgte die Option, mit einem entpersonalisierten Zugangscode über ESTVeasy die Abrechnung durchzuführen. Trotz dieser Fortschritte konnten Unternehmen weiterhin physische Formulare einreichen, sofern sie dies schriftlich beantragten.

Die Möglichkeit, Abrechnungsformulare per Post einzureichen, wird jedoch ab dem 1. Januar 2025 endgültig abgeschafft. Diese Änderung betrifft alle MWST-pflichtigen Unternehmen und Organisationen in der Schweiz, die ab diesem Datum verpflichtet sind, ihre Abrechnungen ausschliesslich elektronisch vorzunehmen.

Warum die Umstellung auf die elektronische MWST-Abrechnung?

Die Entscheidung der ESTV, die MWST-Abrechnung vollständig zu digitalisieren, ist ein logischer Schritt im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Die elektronische Abwicklung bietet zahlreiche Vorteile, darunter eine schnellere Bearbeitung der Abrechnungen, eine Reduzierung des administrativen Aufwands und eine geringere Fehleranfälligkeit. Zudem trägt die Abschaffung der physischen Formulare zur Ressourcenschonung bei, indem Papierverbrauch und Postversandkosten entfallen.

Was bedeutet das für die Praxis?

Ab 2025 müssen sich alle MWST-pflichtigen Personen und Unternehmen darauf einstellen, ihre Abrechnungen ausschliesslich über das ePortal der ESTV einzureichen. Dies erfordert gegebenenfalls eine Anpassung der internen Prozesse, insbesondere wenn bisher noch physische Formulare verwendet wurden. Für viele Unternehmen, die bereits heute auf die digitale Abwicklung umgestellt haben, wird sich wenig ändern. Sie profitieren bereits von den Vorteilen, die die elektronische Einreichung bietet.

Elektronische Einreichung von Beilagen zur MWST-Abrechnung

Ein Aspekt, der derzeit noch nicht vollständig digitalisiert ist, betrifft die Beilagen zur MWST-Abrechnung, wie beispielsweise das Formular 764 für das Meldeverfahren oder die Liste der geltend gemachten Vorsteuern bei einer Einlageentsteuerung. Diese Beilagen müssen derzeit noch per Post an die ESTV gesendet werden. Angesichts der bevorstehenden Umstellung auf die vollständige elektronische Abwicklung der MWST-Abrechnung erscheint es sinnvoll, auch diese Beilagen künftig elektronisch einreichen zu können. Dies könnte entweder durch das Hochladen von PDF-Dateien oder durch das Einreichen vorformatierter Dateien erfolgen.

Fazit: Vorbereitung auf die Umstellung

Die Umstellung auf die ausschliesslich elektronische MWST-Abrechnung ab 2025 ist ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung der Steuerabwicklung in der Schweiz. Unternehmen und Organisationen sollten sich frühzeitig auf diese Änderung einstellen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten. Die Digitalisierung bietet erhebliche Vorteile, die sowohl die Effizienz als auch die Nachhaltigkeit der Verwaltungsprozesse erhöhen.


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