Das Neueste zum Grenzgängerabkommen zwischen der Schweiz und Italien

Das Abkommen über die Besteuerung von Grenzgänger:innen zwischen der Schweiz und Italien hat eine Neuauflage erlebt. Dabei wurden veraltete Regelungen aus dem Jahr 1974 ersetzt, und das neue Abkommen, das am 17. Juli 2023 in Kraft trat, wird ab dem 1. Januar 2024 zur Anwendung kommen.

Was Sie wissen sollten:

Früheres Abkommen (1974): Italienische Grenzgänger:innen, die in der Schweiz arbeiten, wurden ausschliesslich in der Schweiz besteuert. 40% der Steuereinnahmen gingen als Ausgleich an die italienischen Wohnsitzgemeinden.

Neues Abkommen: Personen, die ab dem 17. Juli 2023 in der Schweiz arbeiten und in Italien wohnen (und weniger als 20 km von der Grenze entfernt leben), werden von der Schweiz mittels neuer Tarifcodes besteuert. Diese „neuen“ Grenzgänger:innen werden in Italien zusätzlich besteuert, wobei Doppelbesteuerung vermieden wird. Für diejenigen, die bereits vor diesem Datum arbeiteten, gibt es spezielle Regelungen, die ihre Besteuerung in der Schweiz garantieren.

Gegenseitigkeitsprinzip: Das neue Abkommen gilt auch für in der Schweiz wohnende Personen, die in Italien arbeiten. Ein regelmässiger 5-Jahres-Review soll sicherstellen, dass das Abkommen aktuell bleibt, wobei der Fokus auf Home-Office-Themen und anderen Aspekten liegen könnte.

Für Arbeitgeber: Ab dem 1. Januar 2024 müssen Arbeitgeber die Anpassungen in den Quellensteuertarifcodes beachten und den Steuerbehörden bestimmte Informationen über ihre Grenzgänger:innen Mitarbeitenden mitteilen.

Dieses Update ist ein wichtiger Schritt in der Weiterentwicklung der bilateralen Beziehungen zwischen der Schweiz und Italien. Es reflektiert die veränderten Arbeits- und Lebensbedingungen in beiden Ländern und stellt sicher, dass Grenzgänger:innen fair besteuert werden. Es bleibt spannend zu beobachten, wie sich das Abkommen in den kommenden Jahren weiterentwickelt und welche Auswirkungen es auf die grenzüberschreitende Zusammenarbeit haben wird.

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